Kodex
Präambel
Das LogistikCluster NRW und der clustertragende LOG-IT Club e.V. verstehen sich als führende Logistik-Community in Nordrhein-Westfalen.
Als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gilt es in der täglichen Arbeit des Clusters und des LOG-IT Club e.V. das Bild der Logistik in Nordrhein-Westfalen im inneren wie auch in der Außenwirkung zu verbessern, um den Führungsanspruch des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen als Logistikstandort Nr. 1 in Europa zu festigen.
Dieser Verhaltenskodex legt die wichtigsten Anforderungen fest, welche das LogistikCluster NRW und der LOG-IT Club e.V. von ihren Mitgliedern, Geschäftspartnern und Veranstaltungsteilnehmern (nachfolgend als „Partner“ bezeichnet) betreffend Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften erwartet.
Unser Ziel ist, in Kooperation und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit allen genannten Partnern die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen.
Dieser Verhaltenskodex gilt für das LogistikCluster NRW und insbesondere den tragenden LOG-IT Club e.V. (nachfolgend als „Logistik.NRW“ bezeichnet). Logistik.NRW erwartet von ihren Partnern die Einhaltung der nachfolgenden Richtlinien und Grundsätze.
§ 1 Allgemeine Richtlinien
1. Logistik.NRW versteht Compliance als Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten aller Organe, Beauftragten und Mitglieder im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des Handelns von Logistik.NRW auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen sowie mit Moral und Ethik gewährleistet werden.
2. Logisitik.NRW und ihre Partner halten die geltenden Gesetze und Normen der jeweiligen Länder, in denen sie tätig sind, ein. Sie orientieren sich an den allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere Integrität, Rechtschaffenheit sowie Menschenwürde.
3. Logisitik.NRW und ihre Partner praktizieren nach den allgemein anerkannten Geschäftspraktiken von Fairness und Ehrlichkeit. Mit Behörden pflegen sie einen vertrauensvollen Umgang. Verbraucherschützende Normen werden beachtet.
§ 2 Kartell- und wettbewerbsrechtliche Richtlinien
1. Logistik.NRW und ihre Partner verpflichten sich zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insb. das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze werden beachtet. Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie einen Missbrauch von Marktmacht widersprechen den Grund- sätzen von Logistik.NRW.
2. Logistik.NRW wendet sich nachdrücklich gegen alle Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern.
Ebenso verwahrt sich Logistik.NRW gegen alle Bestrebungen zur Erringung und zum Missbrauch von Marktmacht sowie gegen die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer.
3. Logistik.NRW erwartet von ihren Mitgliedern, ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und von allen Teilnehmern an Veranstaltungen von Logistik.NRW stets die Vermeidung jedes kartellrechtswidrigen Verhaltens einschließlich entsprechender Vorbereitungshandlungen.
4. Logistik.NRW lehnt Bestechung und Korruption ab und toleriert diese Verhaltensweisen auch nicht. Die Mitarbeiter der Partner haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Insbesondere dürfen Unternehmensangehörige der Partner keine Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können.
§ 3 Datenschutz und Geheimhaltung
Logistik.NRW versteht Datenschutz als den umfassenden Schutz aller personenbezogenen und vereinsbezogenen Daten vor jeder Form von Missbrauch.
Logistik.NRW achtet das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung und beachtet insbesondere die Regelungen der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder.
Geschäftsgeheimnisse werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt.
§ 4 Antidiskriminierung, ethische und soziale Grundsätze
1. Logistik.NRW lehnt jede Form der Diskriminierung ab. Wir tragen aktiv zur Wahrung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf Gleichbehandlung und zur Vermeidung jeder Form der Diskriminierung bei.
2. Logistik.NRW missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt. Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet. Die Privatsphäre wird geachtet.
3. Die international anerkannten Menschenrechte werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt. Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörigen mit Würde und Respekt zu behandeln. Solche Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen
4. Kinderarbeit und jegliche Art von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt. Die entsprechenden Gesetze werden eingehalten.
5. Jede Form der Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit oder Sklaverei sowie diesen ähnliche Zustände werden abgelehnt.
6. Logistik.NRW beachtet die Ziele eines nachhaltigen Umweltschutzes.
§ 5 Reputationsschutz
Logistik.NRW ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf eine hervorragende Reputation angewiesen. Die Partner, Vereinsmitglieder sowie alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter von Logistik.NRW haben daher alles zu unterlassen, was die Reputation der Organisation beeinträchtigen könnte.
Logistik.NRW wird die „Technologie von L. Ron Hubbard“ nicht anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten und erwartet dies auch von ihren Partnern.
§ 7 Sonstiges
Logistik.NRW wird diesen Kodex regelmäßig prüfen und – soweit erforderlich – Änderungen vornehmen. Die aktuellste Version des Kodex ist stets auf der Homepage des LogistikClusters NRW zu finden: www.logistikcluster-nrw.de
Erstmalig verabschiedet wurde der Verhaltenskodex durch die Mitgliederversammlung des LOG-IT-Club e.V. am 15.09.2014.